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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 13/13 (BFH)
§§: EStG § 32 d Abs. 6 Satz 1, EStG § 20 Abs. 9 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Günstigerprüfung, Werbungskosten, Nettoprinzip
Rechtsfrage: Ist die Regelung in § 32 d Abs. 6 Satz 1 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass entgegen § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG die tatsächlich entstandenen Werbungskosten jedenfalls dann abzugsfähig sind, wenn der individuelle Steuersatz bereits unter Berücksichtigung nur des Sparer-Pauschbetrags unter 25 % liegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 17.12.2012
Vorinstanz/AZ: 9 K 1637/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 06 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.01.2015
Erledigungs-Az: VIII R 13/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 04 10