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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 54/05
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Berufliche Veranlassung, Alleinstehender, Kosten der Lebensführung
Rechtsfrage: Bleibt der ursprünglich berufliche Anlass der doppelten Haushaltsführung eines Alleinstehenden bestehen, wenn im Vorgriff auf eine beantragte Versetzung der außerhalb des Beschäftigungsorts liegende eigene Hausstand aus privaten Gründen (Zusammenleben mit der Verlobten und deren Berufstätigkeit) in die Nähe des künftigen Versetzungsorts verlegt und die Unterkunft am Beschäftigungsort beibehalten wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.04.2004
Vorinstanz/AZ: 4 K 339/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 30 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.03.2009
Erledigungs-Az: VI R 54/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG