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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 6/22 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 32 d Abs. 1 Satz 1, EStG § 11 Abs. 1, BGB § 357, BGB § 387 |
Schlagwörter | Darlehen, Widerruf, Zinsen, Vergleich, Aufrechnung, Zufluss |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei der Zahlung einer Bank aufgrund eines Vergleichs zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche aus dem Widerruf von Darlehensverträgen um steuerpflichtige Kapitalerträge? Ist die Leistung der Klägerin im Streitfall aufgrund einer Aufrechnungserklärung bereits vor dem Streitjahr zugeflossen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 19.01.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1371/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 10 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2023 |
Erledigungs-Az: | VIII R 6/22 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 05 63 |