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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 20/21 (BFH) |
§§: | EStG § 35 b |
Schlagwörter | Steuerermäßigung, Erbschaftsteuer, Erbschein, Zeitpunkt, Antrag |
Rechtsfrage: | Nichtgewährung der Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer nach § 35 b EStG: Ist für die Feststellung des Zeitpunkts, zu welchem die der Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte der Erbschaftsteuer unterlegen haben müssten, auf den Zeitpunkt des Todestages des Erblassers abzustellen? Scheidet die Anwendbarkeit von § 35 b Satz 1 EStG bei unverschuldeter Unmöglichkeit (Erstellung des Erbscheins sechs Jahre nach Tod des Erblassers) der Beantragung der Steuerermäßigung innerhalb des Begünstigungszeitraums aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 23.08.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 305/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 17 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.11.2023 |
Erledigungs-Az: | X R 20/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 07 26 |