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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 15/02
§§: AO 1977 § 59, AO 1977 § 60, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9
Schlagwörter Gemeinnützigkeit, Satzung, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Rechtsfrage: Verstößt die allgemeine Benennung von Gestaltungsmöglichkeiten in einer Satzung, durch die es bei einem gemeinnützigen Verein auch zum Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs kommen könnte, gegen die formelle Satzungsmäßigkeit nach §§ 59, 60 AO 1977? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 18.12.2001
Vorinstanz/AZ: 7 K 7499/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 64 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2002
Erledigungs-Az: I R 15/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 23 22