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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 24/22 (BFH) |
§§: | RL 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 9 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 167, RL 2006/112/EG Art. 168 Buchst. a, UStG § 15 |
Schlagwörter | Vorsteuer, Holding, Beteiligungsgesellschaft, Unternehmen, EG, EU |
Rechtsfrage: | Zum Vorsteuerabzug bei einer Holdinggesellschaft, deren einziger Zweck der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist. - Das Verfahren XI R 22/18 war durch Beschluss vom 23.9.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-98/21 ausgesetzt. Das Verfahren wurde nach Ergehen des Beschlusses des EuGH vom 8.9.2022 wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.04.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 285/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 03 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.02.2023 |
Erledigungs-Az: | XI R 24/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: XI R 22/18 -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 10 96 |