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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 9/20 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, AO § 41 Abs. 1 Satz 1, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, GmbHG § 55 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Geschäftsführer, Irrtum |
Rechtsfrage: | Verdeckte Gewinnausschüttung trotz Irrtums: Steht ein Irrtum der für die Kapitalgesellschaft handelnden Person der Annahme einer vGA gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dann nicht entgegen, wenn der Irrtum einem gedachten ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht unterlaufen wäre? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.11.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 88/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 21 94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.11.2023 |
Erledigungs-Az: | I R 9/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 06 14 |