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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 17/15 (BFH)
§§: AO § 352 Abs. 1 Nr. 5, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1
Schlagwörter Rechtsbehelfsbefugnis, Personengesellschaft, Feststellung, Entnahme
Rechtsfrage: Besteht im Streit über die Bewertung einer Sachentnahme aus dem Gesamthandsvermögen einer KG eine eigene Einspruchsbefugnis desjenigen Kommanditisten, dem der damit realisierte Ertrag im Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die KG allein zugerechnet wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 22.01.2015
Vorinstanz/AZ: 3 K 393/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 16 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.09.2017
Erledigungs-Az: IV R 17/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 22 48