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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 48/11 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, AO § 171 Abs. 10
Schlagwörter Atypische stille Gesellschaft, Feststellung, Grundlagenbescheid, Bindungswirkung
Rechtsfrage: Kann der gegenüber einer GmbH ergangene Körperschaftsteuerbescheid Grundlage des hinsichtlich einer an dieser GmbH bestehenden atypisch stillen Beteiligung gesondert und einheitlich festzustellenden Gewinns sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 19.04.2010
Vorinstanz/AZ: 6 K 139/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 08 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.02.2015
Erledigungs-Az: IV R 48/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 15 10