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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 7/13 (BFH) |
§§: | TabStG § 15, BierStG § 14, BranntwMonG § 143, Richtlinie 2008/118/EG Art. 7, Richtlinie 2008/118/EG Art. 5 |
Schlagwörter | Steuerlager, Entnahme, Steueraussetzung |
Rechtsfrage: | Erhebung von Verbrauchsteuern für Lieferungen von unversteuertem Schiffsbedarf (tabak-, bier - und branntweinsteuerpflichtige Waren) aus dem Steuerlager (im ehemaligen Freihafen) ohne begleitendes Verwaltungsdokument mit Lieferzetteln nach § 27 ZollV an bezugsberechtigte Schiffe, wegen Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr. Bedeutet der "steuerrechtlich freie Verkehr" i.S. des Art. 7 RL 2008/118/EG die Freiheit von Steueraufsicht und den Eintritt in den allgemeinen Wirtschaftskreislauf? Ist die Versendung mit "Lieferzettel für Schiffsbedarf" eine Lieferung unter Steueraufsicht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 8/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 08 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.04.2014 |
Erledigungs-Az: | VII R 7/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 19 27 |