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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 47/13 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Kindergeld, Heirat, Einkünfte und Bezüge, Unterhaltspflicht, Mangelfall |
Rechtsfrage: | Kindergeldanspruch nach dem Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze ab dem Jahr 2012 für ein verheiratetes Kind, das sich in Ausbildung befindet? Muss bei einem verheirateten Kind (immer noch) geprüft werden, ob ein sog. Mangelfall vorliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.08.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 106/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 06 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.02.2014 |
Erledigungs-Az: | III R 47/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 13 23 |