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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 42/02 |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, VermG § 34 Abs. 3, VermG § 31 Abs. 5 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Neue Bundesländer, Kaufvertrag, Restitutionsanspruch, Restitutionsgrundstück |
Rechtsfrage: | Grunderwerbsteuer - Vermögensgesetz: Stellt der Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks in den neuen Bundesländern von der Treuhandanstalt eine gütliche Einigung im Sinne von § 31 Abs. 5 des Vermögensgesetzes dar, so dass der Erwerb des Grundstücks im Sinne von § 34 Abs. 3 Vermögensgesetz von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Im Streitfall hatte vor dem Grundstückserwerb durch die Klägerin zunächst ein Dritter Restitutionsansprüche an dem Grundstück geltend gemacht, dann aber vertraglich auf die Ansprüche verzichtet, sofern das Restitutionsgrundstück zu einem bestimmten Preis an die Klägerin veräußert wird. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 05.06.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 172/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1554 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 00 16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.08.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 42/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |