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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 70/02 |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Wohnung, Verbilligte Überlassung, Dritter |
Rechtsfrage: | Ist die verbilligte Überlassung einer Bundesmietwohnung an einen Beamten als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil durch einen Dritten oder als ein außerhalb des Dienstverhältnisses veranlasster Mittelzufluss zu werten, wenn der Beamte in keinem arbeits- oder beamtenrechtlichen Verhältnis der Wohnungs-Eigentümergesellschaft steht, diese aber eine 100%-ige Tochtergesellschaft seines (privatisierten) Arbeitgebers ist? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 05.06.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 151/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 12 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2006 |
Erledigungs-Az: | VI R 70/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 06 79 |