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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 64/09 (BFH) | 
| §§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 2, AO § 42 | 
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Grundbesitzwert, Gestaltungsmissbrauch, Gesellschaft bürgerlichen Rechts | 
| Rechtsfrage: | Auseinandersetzung und Teilung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts als Grunderwerbsteuertatbestand: Sind der nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 42 AO steuerbare Erwerb eines GbR-Anteils, der mit einer besonderen Berechtigung an einem der Gesellschaft gehörenden Grundstück verbunden ist, und der nachfolgende steuerbare Erwerbsvorgang der Sondereigentumseinheit durch Auseinandersetzung und Teilung als einheitlicher grunderwerbsteuerrechtlicher Lebenssachverhalt zu beurteilen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 20.02.2008 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 4000/04 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 04 12 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 23.11.2011 | 
| Erledigungs-Az: | II R 64/09 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 40 00 | 
