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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 30/01 | 
| §§: | EStG § 53 Satz 3 | 
| Schlagwörter | Familienleistungsausgleich, Kindergeld, Anrechnung, Jahresbetrag | 
| Rechtsfrage: | Umsetzung der Entscheidung des BVerfG zum Familienleistungsausgleich 1983 bis 1995. Hat bei der Umrechnung des dem Steuerpflichtigen im jeweiligen Veranlagungszeitraum zustehenden Kindergeldes in einen fiktiven Kinderfreibetrag gem. § 53 Satz 3 EStG bei im Verlaufe des betroffenen Veranlagungszeitraums geborenen Kindern auf der Basis des tatsächlich gezahlten, nach Monaten anteiligen Kindergeldes oder auf der Basis des fiktiven Jahresbetrages des Kindergeldes zu geschehen? - Zulassung durch BFH - | 
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz | 
| Vorinstanz/Datum: | 14.06.2000 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 2438/99 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 80 62 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 15.05.2002 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 30, 31/01 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 09 25 | 
