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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 81/12 (BFH) |
§§: | KStG § 11 Abs. 1, InsO § 179, AO § 251 Abs. 3 |
Schlagwörter | Insolvenz, Feststellung, Festsetzung, Steuersatz |
Rechtsfrage: | Sind die während der Liquidation einer Kapitalgesellschaft durchgeführten "Zwischenveranlagungen" bzw. nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommenen "Berechnungen" am Ende des Abwicklungszeitraums durch eine endgültige Veranlagung unter Zugrundelegung des am Ende des Abwicklungszeitraums geltenden Steuersatzes zu ersetzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 27.09.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2838/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 00 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.05.2014 |
Erledigungs-Az: | I R 81/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 24 77 |