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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-182/03 (EuGH)
§§: EG Art. 88
Schlagwörter Beihilfe, Steuerregelung, EG, EU, Belgien, Koordinierungszentrum
Rechtsfrage: Ist die Entscheidung C(2003) 564 endg. der Kommission der EG vom 17.2.2003 über eine Beihilferegelung des Königreichs Belgien zugunsten der in Belgien ansässigen Koordinierungszentren für nichtig zu erklären, soweit darin Belgien nicht gestattet wird, den Koordinierungszentren, die am 31.12.2000 die Steuerregelung in Anspruch genommen haben, eine auch nur zeitlich befristete Erneuerung ihres Status als Koordinierungszentrum zu gewähren?
Vorinstanz: Königreich Belgien ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2003 Nr. C 135 S. 21
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 22.06.2006
Erledigungs-Az: Rs C-182/03 und C-217/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 33 31