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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-540/07 (EuGH)
§§: EWR-Abkommen Art. 40, EG Art. 56
Schlagwörter EG, EU, Italien, Dividenden
Rechtsfrage: Hat die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 EG und Art. 40 des EWR-Abkommens sowie gegen die Verpflichtungen aus Art. 31 des Abkommens betreffend die Niederlassungsfreiheit zwischen den Vertragsstaaten verstoßen, dass sie eine steuerliche Regelung beibehalten hat, die für die Dividenden, die an in den übrigen Mitgliedstaaten und in den Vertragsstaaten ansässige Gesellschaften ausgeschüttet werden, belastender ist?
Vorinstanz: Kommission ./. Italienische Republik
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2008 Nr. C 37 S. 17
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 19.11.2009
Erledigungs-Az: Rs C-540/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 02 42