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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 72/12 (BFH) |
§§: | EStG § 6 a, KStG § 8 Abs. 1, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Gesellschafter-Geschäftsführer, Pensionsrückstellung, Bewertung |
Rechtsfrage: | Die Beteiligten streiten über die Bewertung einer Pensionsrückstellung nach dem Wechsel eines Gesellschafters vom Minderheits- zum Mehrheitsgesellschafter: Führt die infolge der beherrschenden Stellung des Gesellschafters durchzuführende Neubewertung der Pensionsrückstellung nach § 6 a EStG unter Zugrundelegung einer Inanspruchnahme mit der Vollendung des 65. Lebensjahres zu einer erfolgswirksamen Minderung des bisher bilanzierten Rückstellungsbetrages (Berechnung auf die Vollendung des 60. Lebensjahres), oder kann die bisher gebildete Rückstellung fortgeführt werden, jedoch weitere Zuführungen erst dann berücksichtigt werden, wenn der sich aufgrund der Neuberechnung ergebende Betrag den "eingefrorenen" Betrag übersteigen würde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 06.09.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1645/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 08 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.09.2013 |
Erledigungs-Az: | I R 72/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 08 49 |