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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-379/09 (EuG)
§§: EG Art. 87
Schlagwörter EG, EU, Beihilfe, Subvention, Italien, Gewächshaus, Verbrauchsteuerbefreiung, Gasöl
Rechtsfrage: Ist die Entscheidung K(2009) 5497 der Kommission vom 13.7.2009 über die staatlichen Beihilferegelungen C 6/2004 (ex NN 70/01) und C 5/2005 (ex NN 71/04), die Italien zugunsten von Gewächshausbetreibern durchgeführt hat (Befreiung des für die Beheizung von Gewächshäusern verwendeten Gasöls von den Verbrauchsteuern), nichtig?
Vorinstanz: Kommission ./. Italien
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2009 Nr. C 282 S. 59
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 13.09.2012
Erledigungs-Az: Rs T-379/09