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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 48/04 |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Einkünfteerzielungsabsicht, Werbungskostenabzug, Verkaufsabsicht, Leer stehende Wohnung |
Rechtsfrage: | Einkünfteerzielungsabsicht bei alternativer Vermietungs-/Verkaufsabsicht: Sind negative Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung, die im Anschluss an eine Dauervermietung wechselnden Großstadtbesuchern überlassen wird, auch dann steuerrechtlich ohne eine Totalüberschussprognose anzuerkennen, wenn diese Wohnung leer steht, aber zur mietweisen Überlassung ständig bereitgehalten wird, der Steuerpflichtige die Wohnung jedoch bei Erzielung eines angemessenen Preises jederzeit verkaufen würde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 11.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 265/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 10 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.04.2005 |
Erledigungs-Az: | IX R 48/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 32 03 |