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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 10/12 (BFH) |
§§: | EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG § 1 Abs. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Wohnsitz, Polen, Unbeschränkte Steuerpflicht, Zeitraum |
Rechtsfrage: | Hat ein polnischer sozialversicherungspflichtig beschäftigter Saisonarbeiter (Mai bis Juli) mit Familienwohnsitz in Polen, der nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wurde, Anspruch auf Kindergeld für das gesamte Kalenderjahr? Oder ist der Tatbestand des § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG nur für Zeiträume erfüllt, in denen tatsächlich inländische Einkünfte erzielt wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 06.02.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1346/11 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 00 30, SIS 13 00 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.07.2013 |
Erledigungs-Az: | III R 10/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 06 99 |