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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 53/14 (BFH) |
§§: | EStG § 15, EStG § 21, AO § 175 Abs. 1 Nr. 1, AO § 171 Abs. 10 Satz 1 |
Schlagwörter | Beteiligungseinkünfte, Grundlagenbescheid, Folgebescheid, Änderung, Fehlerberichtigung, Festsetzungsverjährung |
Rechtsfrage: | Kann das Finanzamt die fehlerhafte Umsetzung eines Grundlagenbescheides in den Folgebescheid (Berücksichtigung eines Verlustes sowohl bei der erklärten als auch bei der im Grundlagenbescheid festgestellten Einkunftsart) im Rahmen der Umsetzung eines geänderten Grundlagenbescheides in den Folgebescheid nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO korrigieren? Unterliegt der Wechsel der Einkunftsart als negativer Regelungsgehalt des Grundlagenbescheides ebenso der Festsetzungsverjährung wie die Höhe der Einkünfte als dessen positiver Regelungsgehalt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.08.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 1368/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 28 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.01.2016 |
Erledigungs-Az: | X R 53/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 09 69 |