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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 43/08 (BFH) |
§§: | EStG § 35 a Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 2, EG Art. 49 |
Schlagwörter | Barzahlung, Steuerermäßigung, Haushaltsnahe Dienstleistung, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Ist der Ausschluss der Barzahlung bei der Gewährung der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen verfassungswidrig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 15.04.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 35/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 10 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.03.2009 |
Erledigungs-Az: | VI R 43/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 18 99 |