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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 4/10 (BFH) |
§§: | EStG § 11 Abs. 1, EStG § 19 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Lohn, Gehalt, Weihnachtsgeld, Zufluss, Verzicht |
Rechtsfrage: | Zuflussfiktion von Arbeitslohn bei Gehaltsverzicht des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers (hier: Nachversteuerung von vertraglich zu zahlenden Weihnachtsgeld, auf welches der zu 50 v.H. beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer verzichtet hat): Liegt auch bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (umstrittene Beherrschung, weil dieser neben seiner Ehefrau nur zu 50 % beteiligt ist) allein schon durch konkludentes Verhalten (hier: die Nichtbuchung des Gehaltsaufwands bei der GmbH) ein wirksamer Gehaltsverzicht vor, so dass ein Zufluss i.S. von § 11 EStG nicht fingiert werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.02.2009 |
Vorinstanz/AZ: | III 1027/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 20 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.02.2011 |
Erledigungs-Az: | VI R 4/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 09 30 |