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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 60/01 |
§§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a |
Schlagwörter | Änderung, Nachträgliche Tatsache, Leibrente, Dauernde Last |
Rechtsfrage: | Sind bestandskräftige ESt-Bescheide aufgrund der steuerrechtlichen Beurteilung in einem Zivilprozess nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 zu ändern und aus einem Vermögensübergabevertrag (Gewerbebetrieb) erhaltene Leistungen als Leibrenten nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern? Klärung einer vorgreiflichen Rechtsfrage durch das zivilrechtliche OLG-Urteil und dadurch nachträglich bekannt gewordene Tatsache i.S. dieser Vorschrift? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | III 20/2001 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1531 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 84 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.05.2003 |
Erledigungs-Az: | X R 60/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 36 76 |