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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-153/08 (EuGH)
§§: EG Art. 49, EWR-Abkommen Art. 36
Schlagwörter EG, EU, Spanien, Lotterie, Glücksspiel, Wetten, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Ist Spanien dadurch, dass es eine steuerliche Regelung beibehalten hat, wonach Einkünfte aus allen außerhalb Spaniens veranstalteten Lotterien, Glücksspielen und Wetten besteuert werden, während Einkünfte aus bestimmten in Spanien veranstalteten Lotterien, Glücksspielen und Wetten von der Einkommensteuer befreit sind, seinen Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere aus den Art. 49 EG und 36 des EWR-Abkommens nicht nachgekommen?
Vorinstanz: Kommission ./. Spanien
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2008 Nr. C 142 S. 20
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 06.10.2009
Erledigungs-Az: Rs C-153/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 33 22