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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 65/03
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2
Schlagwörter Arbeitslohn, Auslandsreise, Incentive-Reise, Dienstreise, Eigenbetriebliches Interesse
Rechtsfrage: Überwiegt das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an der von Arbeitnehmern verlangten Teilnahme als Betreuer an Händler-Incentive-Reisen für die steuerliche Behandlung als Dienstreisen oder liegt in Höhe der Reisekosten steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn die Arbeitnehmer von ihren Ehefrauen in die touristisch attraktiven Reiseziele begleitet werden (erhebliches Eigeninteresse) und durch den regelmäßigen Wechsel der teilnehmenden Arbeitnehmer auf den Reisen der Belohnungscharakter in den Vordergrund tritt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 14.08.2003
Vorinstanz/AZ: 3 K 7584/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 116
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 01 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.09.2006
Erledigungs-Az: VI R 65/03
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 03 58, SIS 07 04 75