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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 61/01
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 12 Nr. 2, EStG § 33, EStG § 33 a, GG Art. 3, GG Art. 6 Abs. 1
Schlagwörter Dauernde Last, Versorgung, Existenzminimum, Unterhalt, Nießbrauch
Rechtsfrage: Im Zusammenhang mit einem Nießbrauchsverzicht vereinbarte Versorgungsleistungen an die (in einem Altenpflegeheim untergebrachte) Schwiegermutter als dauernde Last oder nach § 12 Nr. 2 EStG nicht abziehbare Unterhaltszuwendungen. Ist es verfassungsrechtlich geboten, das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei zu belassen; müssen deshalb die notwendigen Leistungen (Elternbetreuungskosten) an unterstützungsbedürftige Familienmitglieder das steuerpflichtige Einkommen mindern? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 28.09.2001
Vorinstanz/AZ: 11 K 7225/99 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 82 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2005
Erledigungs-Az: X R 61/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 16 44