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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 1/20 (BFH)
§§: EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
Schlagwörter Spekulationsgeschäft
Rechtsfrage: Sind Verluste aus Geschäften mit sog. Knock-out-Produkten steuerlich nicht als Werbungskosten anzuerkennen, wenn im Zeitpunkt des vertraglich bestimmten Ereignisses das Produkt ohne Zutun des Stpfl. wertlos verfällt? - Das Verfahren IX R 39/15 ist durch Beschluss vom 1.6.2016 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 217/16 ausgesetzt. Da die Verfassungsbeschwerde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen wurde (BVerfG-Beschluss vom 5.7.2019 2 BvR 217/16), wird das Verfahren IX R 39/15 wieder aufgenommen und unter dem Az. IX R 1/20 fortgeführt. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 25.02.2015
Vorinstanz/AZ: 15 K 4038/13 E, F
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.05.2020
Erledigungs-Az: IX R 1/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: IX R 39/15 -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 16 70