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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 43/19 (BFH)
§§: EStG § 1 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19 Abs. 1, AO § 8
Schlagwörter Besteuerungsrecht, NATO, Gehalt, Soldat, Steuerfreiheit
Rechtsfrage: Unterliegen Zahlungen der NATO an einen im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen für seine Tätigkeit bei der ISAF (International Security Assistance Force) in Afghanistan in vollem Umfang der inländischen Steuerpflicht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 30.07.2019
Vorinstanz/AZ: 5 K 1077/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 12 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.10.2021
Erledigungs-Az: I R 43/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 03 24