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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 12/02 | 
| §§: | InvZulG § 3 Satz 3 | 
| Schlagwörter | Windkraftanlage, Elektrizitätserzeugung, Elektrizitätsversorgung, Investitionszulage | 
| Rechtsfrage: | Ist für eine privat betriebene Windkraftanlage die InvZul nicht nach § 3 Satz 3 InvZulG ausgeschlossen, da die Anlage nicht der Elektrizitätsversorgung, sondern nur der Elektrizitätserzeugung dient? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 20.03.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 1891/99 I | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 79 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 19.05.2004 | 
| Erledigungs-Az: | III R 12/02 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 33 16 | 
