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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 18/20 (BFH)
§§: UStG § 3 Abs. 11, RL 2006/112/EG Art. 28, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. b
Schlagwörter Steuerfreiheit, Krankenhaus, Kommission, Fremde Rechnung, Personalgestellung
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen, die im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen einer Privatklinik und einem nach § 108 Nr. 2 SGB V zugelassenen Krankenhaus (Plankrankenhaus) erbracht werden: Sind die Grundsätze der Dienstleistungskommission gemäß § 3 Abs. 11 UStG nur anzuwenden, wenn die Leistung allein (d.h. ausschließlich) für fremde Rechnung erbracht wird? Liegen eng verbundene Umsätze i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL nur vor, wenn diese gegenüber den eigenen Leistungsempfängern erbracht werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 19.07.2019
Vorinstanz/AZ: 1 K 907/17 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 01 24