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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 35/95
§§: AO § 184 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 149 Sätze 1 und 2, GewStG § 14 a, § 36 Abs. 2 i.d.F. des StBereinG 1985, GewStDV § 25
Schlagwörter Gewerbesteuererklärung, Festsetzungsverjährung, Anlaufhemmung
Rechtsfrage: Bestand keine gesetzliche Pflicht zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung 1980, so daß für die Berechnung der Festsetzungsverjährung eine Anlaufhemmung außer Betracht bleibt?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 09.03.1995
Vorinstanz/AZ: 15 K 1985/90
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1995 S. 787
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.10.1998
Erledigungs-Az: VIII R 35/95 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 50 44