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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 38/20 (BFH) |
§§: | AO § 37 Abs. 2, SGB X § 104, SGB X § 107, EStG § 74 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Rückforderung, Sozialleistung, Erstattungsanspruch, Aufhebung |
Rechtsfrage: | Ist Kindergeld, das festgesetzt und bereits ausgezahlt worden ist, ohne Aufhebung des Festsetzungsbescheids zurückzuzahlen, wenn ein Sozialleistungsträger einen Erstattungsanspruch geltend macht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.06.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 140/16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2022 |
Erledigungs-Az: | III R 38/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zum Teil begründet - Revision zum Teil unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 19 66 |