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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-287/11 (EuG) | 
| §§: | AEUV Art. 107, KStG § 8 c | 
| Schlagwörter | EG, EU, Beihilfe, Sanierungsklausel, Verlustabzug, Verlustvortrag | 
| Rechtsfrage: | Ist die Entscheidung der Kommission vom 26.1.2011 in ihrer berichtigten Form vom 15.4.2011 (Sanierungsklausel des § 8 c Abs. 1 Buchst. a KStG als Beihilfe i.S.d. Art. 107 AEUV) nichtig? | 
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2011 Nr. C 238 S. 21 | 
| Erledigendes Gericht: | EuG | 
| Erledigungs-Datum: | 04.02.2016 | 
| Erledigungs-Az: | Rs T-287/11 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 14 73 | 
