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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 19/13 (BFH) |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Darlehen, Zinsen, Religion, Freigebige Zuwendung |
Rechtsfrage: | Unterliegt die Hingabe eines zinslosen Darlehens durch einen Muslim wegen des im Islam geltenden Zinsverbots dennoch als Freigebige Zuwendung der Schenkungsteuer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 20.03.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3143/12 Erb |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 951 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 15 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.03.2015 |
Erledigungs-Az: | II R 19/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 13 51 |