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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 30/01 |
§§: | EStG § 53 Satz 3 |
Schlagwörter | Familienleistungsausgleich, Kindergeld, Anrechnung, Jahresbetrag |
Rechtsfrage: | Umsetzung der Entscheidung des BVerfG zum Familienleistungsausgleich 1983 bis 1995. Hat bei der Umrechnung des dem Steuerpflichtigen im jeweiligen Veranlagungszeitraum zustehenden Kindergeldes in einen fiktiven Kinderfreibetrag gem. § 53 Satz 3 EStG bei im Verlaufe des betroffenen Veranlagungszeitraums geborenen Kindern auf der Basis des tatsächlich gezahlten, nach Monaten anteiligen Kindergeldes oder auf der Basis des fiktiven Jahresbetrages des Kindergeldes zu geschehen? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 14.06.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2438/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 80 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.05.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 30, 31/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 09 25 |