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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 17/05
§§: EStG § 15 Abs. 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 22 Nr. 3
Schlagwörter Gewerbebetrieb, Vermögensverwaltung, Vermietung, Veräußerungsgewinn, Sonstige Einkünfte
Rechtsfrage: Erzielt eine Personengesellschaft, die in einem Zeitraum von rund zehn Jahren vierzig erworbene Maschinen ausschließlich an eine GmbH vermietet, mindestens sieben von der GmbH nicht mehr benötigte Maschinen veräußert und den Veräußerungspreis für die Anschaffung neuer Maschinen verwendet, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG (Vermietung von beweglichen Gegenständen) mit der Folge, dass die Veräußerungsgewinne im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung einkommensteuerrechtlich unbeachtlich sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 24.02.2005
Vorinstanz/AZ: 8 K 72/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 783
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 20 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.05.2007
Erledigungs-Az: IV R 17/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 31 17