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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 7/09 (BFH) |
§§: | EStG § 14 a Abs. 4, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Abfindung, Weichender Erbe, Freibetrag, Betriebsaufgabe, Rückwirkendes Ereignis |
Rechtsfrage: | Ist der Freibetrag für weichende Erben nach § 14 a Abs. 4 EStG rückwirkend zu versagen, wenn von einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb der landwirtschaftliche (Teil-)Betrieb aufgegeben wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 02.12.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 5208/06 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 662 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 10 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.05.2011 |
Erledigungs-Az: | IV R 7/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 36 31 |