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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 28/01 |
| §§: | EStG § 52 Abs. 21 |
| Schlagwörter | Übergangsregelung, Beitrittsgebiet |
| Rechtsfrage: | Gilt die Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG 1990 auch im Beitrittsgebiet (II. Rechtsgang; zum I. Rechtsgang s. BFH-Urteil vom Urteil vom 21. 10. 1997 IX R 29/95, BFHE 184, 466, BStBl II 1998, 142)? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | Thüringer FG |
| Vorinstanz/Datum: | 07.11.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | IV 1009/99 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 65 35 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 24.06.2003 |
| Erledigungs-Az: | IX R 28/01 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |