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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 15/09 (BFH)
§§: EStG § 11 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Abfindung, Zufluss
Rechtsfrage: Zuflusszeitpunkt von Abfindungszahlungen: Ist die der Klägerin wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Abfindung, die der Klägerin nach der zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossenen Betriebsvereinbarung bereits im Dezember 2003 zustand, aber aufgrund einer zwischen dem Arbeitgeber und der Klägerin getroffenen Vereinbarung aus steuerlichen Gründen erst im Januar 2004 ausgezahlt wurde, nicht im Jahr 2004, sondern bereits im Jahr 2003 zu versteuern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.02.2009
Vorinstanz/AZ: 5 K 79/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 17 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2009
Erledigungs-Az: IX R 15/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet