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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V B 113/01 |
§§: | UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 1, UStG § 17 Abs. 2 Nr. 3 |
Schlagwörter | Rücklieferung, Rückgängigmachung, Lieferung, Änderung |
Rechtsfrage: | Stellt die Rückgabe von Diamanten gegen Zahlung des ursprünglich entrichteten Kaufpreises zuzüglich mindestens 10 v.H. Mehrerlös (sog. Sonderaktion) sowie die Rückgabe von Diamanten beim Kauf eines wertvolleren Diamanten (sog. Umtauschaktion) eine Rückgängigmachung der ursprünglichen Lieferungen dar? |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.05.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3717/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1244 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 07 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.06.2002 |
Erledigungs-Az: | V B 113/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 94 58 |