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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 35/19 (BFH) |
§§: | EStG § 33, ESchG § 3 Abs. 2 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Krankheitskosten, In-vitro-Fertilisation, Gleichheitsgrundsatz, Zwangsläufigkeit |
Rechtsfrage: | Ob und in welcher Höhe (auch für Eizellenspende oder medizinisch nicht erfolgversprechende Behandlung) sind Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung in den Fällen, in denen eine Präimplantationsdiagnostik oder vergleichbare Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 ESchG zulässig sind, als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 08.10.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1420/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 19 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.01.2022 |
Erledigungs-Az: | VI R 35/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Rev. Steuerpflichtiger: Revision unbegründet -- Rev. Verwaltung: Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 06 27 |