Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 13/20 (BFH)
§§: GrEStG § 6 a, GrEStG § 6 a Satz 4, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, UmwG § 1 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Steuerfreiheit, Verschmelzung, Umwandlung, Unternehmen
Rechtsfrage: Streitig ist die Bestimmung des herrschenden Unternehmens bei Anwendung des § 6 a GrEStG. Kommt es für die Bestimmung des herrschenden Unternehmens auf den Zeitpunkt der Verwirklichung des Erwerbsvorgangs an? Kann es, auf diesen Stichtag bezogen, nur ein herrschendes Unternehmen geben und kann dies in einer Beteiligungskette nur das Unternehmen sein, das in keinem Abhängigkeitsverhältnis i.S. des § 6 a Satz 4 GrEStG zu einem anderen Unternehmen steht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 20.05.2020
Vorinstanz/AZ: 7 K 820/17 GE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 12 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.09.2022
Erledigungs-Az: II R 13/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 20 26