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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 10/21 (BFH) |
| §§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, GewStG § 2 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Gewerbebetrieb, Vermögensverwaltung, Darlehensforderung, Einziehung, Beteiligungseinkünfte, Abfärbetheorie |
| Rechtsfrage: | Überschreitet die Klägerin mit dem im Streitfall nachhaltig und umfangreich betriebenen Erwerb und der Einziehung zahlungsgestörter Forderungen gegenüber insolvenzbedrohten Schuldnern den Rahmen privater Vermögensverwaltung? Liegt in der Zurechnung gewerblicher Beteiligungseinkünfte in Höhe von 0 EUR ein zur Abfärbung führender Bezug im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 11.03.2021 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 6322/17 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 02 85 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 30.11.2023 |
| Erledigungs-Az: | IV R 10/21 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 00 83 |