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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-146/21 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerprüfung, stehendes Holz, Reverse-Charge-Verfahren, Steuerschuldner
Rechtsfrage: Stehen die Richtlinie 2006/112/EG und der Neutralitätsgrundsatz unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens einer nationalen Regelung oder einer Steuerpraxis entgegen, wonach auf eine Person, die einer Steuerprüfung unterzogen und danach für Mehrwertsteuerzwecke erfasst worden ist, das - für den Verkauf von stehendem Holz zwingend vorgeschriebene - Reverse-Charge-Verfahren (Vereinfachungsmaßnahmen) mit der Begründung nicht anwendbar sein soll, dass die überprüfte Person vor der Bewirkung der Umsätze oder zum Zeitpunkt der Überschreitung der Befreiungsgrenze eine Erfassung für Mehrwertsteuerzwecke weder beantragt noch erhalten hatte?
Vorinstanz: Curtea de Apel Bucuresti (Rumänien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. 228 S. 19
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 30.06.2022
Erledigungs-Az: Rs C-146/21
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 11 86