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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 37/15 (BFH) |
§§: | UStG 2005 § 25 a, Richtlinie 2006/112/EG Art. 311, Richtlinie 2006/112/EG Art. 313 |
Schlagwörter | Differenzbesteuerung, Veräußerung, Gegenstand, Gebrauchtwagen, Fahrzeug, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Unterliegt die Veräußerung von Gegenständen, die durch das Zerlegen komplexerer Gebrauchtgegenstände gewonnen wurden, mangels Identität von erworbenen und veräußerten Gegenständen der Differenzbesteuerung gemäß § 25 a UStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 01.10.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7183/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 26 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.02.2017 |
Erledigungs-Az: | V R 37/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 10 55 |