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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 26/05
§§: AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO 1977 § 182 Abs. 1 Satz 1, AO 1977 § 171 Abs. 10
Schlagwörter Bindungswirkung, Feststellungsbescheid, Organschaft, Änderungsbescheid
Rechtsfrage: Bezieht sich die Bindungswirkung eines geänderten Gewinnfeststellungsbescheids, der gegenüber einer beteiligten Organgesellschaft ergeht auf diese oder aufgrund der bestehenden Organschaft auf die Organträgerpersonengesellschaft, mit der Folge, dass deren bestandskräftiger Gewinnfeststellungsbescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 geändert werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 02.03.2005
Vorinstanz/AZ: VI 320/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 28 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.03.2008
Erledigungs-Az: IV R 74/05
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 74/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 25 79