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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 27/13 (BFH)
§§: UStG 2005 § 9 Abs. 2, UStG 2005 § 15 Abs. 4, Richtlinie 2006/112/EG Art. 135, Richtlinie 2006/112/EG Art. 137 Abs. 1 Buchst. d
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Option, Gemischtgenutztes Grundstück, Aufteilungsmaßstab
Rechtsfrage: Vorsteuerabzug - Option - Aufteilung der Vorsteuer bei einem gemischtgenutzten Gebäude: 1. Setzt eine Teiloption bezogen auf einzelne Räume voraus, dass es sich um einzelne abgrenzbare Funktionsbereiche dieser Gebäudefläche handeln muss? - 2. Ist das Ausschließlichkeitserfordernis des § 9 Abs. 2 UStG erfüllt, wenn das Gebäude nicht ausschließlich für Umsätze verwendet würde, welche den Vorsteuerabzug nicht ausschließen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.04.2013
Vorinstanz/AZ: 5 K 393/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 33 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.04.2014
Erledigungs-Az: V R 27/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 19 37