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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-494/21 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 3 Buchst. b
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Frankreich
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss der Kommission vom 5.4.2021 betreffend die staatliche Beihilfe SA.59913 (2021/N) - France - COVID-19 - Recapitalisation of Air France and the Air France - KLM Holding für nichtig zu erklären; und - der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 391 S. 25
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 20.12.2023
Erledigungs-Az: Rs T-494/21
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 03 93