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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 71/02 |
§§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 17 Abs. 4 |
Schlagwörter | Rückwirkung, Änderung, Wesentliche Beteiligung, Konkurs, Verlust |
Rechtsfrage: | Bürgschaftszahlungen des (ehemals) wesentlich an einer GmbH beteiligten Gesellschafters nach der Auflösung der Gesellschaft: Änderung des in einem bestandskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheids angesetzten Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 EStG aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses, wenn bisher nur die tatsächlichen Zahlungen zur Zeit des Konkurses der GmbH angesetzt worden sind, der Gesellschafter aber tatsächlich für einen höheren Betrag als Mitbürge in Anspruch genommen worden ist und nunmehr -fünf Jahre später- entsprechende Zahlungen leisten muss? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 14.05.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1856/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 05 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.07.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 71/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 45 66 |