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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-441/21 P (EuGH)
Schlagwörter EG, EU, staatlichen Beihilfe, Spanien, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Rechtsmittel eines Unternehmens gegen das EuG-Urteil vom 19.5.2021 in der Rechtssache T-628/20: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - den Beschluss C(2020) 5414 final der Kommission vom 31.7.2020 über die staatliche Beihilfe SA.57659 (2020/N) - Spanien - COVID-19 - Rekapitalisierungsfonds gemäß den Art. 263 und 264 AEUV für nichtig zu erklären; - der Kommission neben ihren eigenen Kosten die Kosten von Ryanair sowie den Streithelfern im ersten Rechtszug und gegebenenfalls in diesem Rechtsmittelverfahren ihre eigenen Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 19.05.2021
Vorinstanz/AZ: Rs T-628/20
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 382 S. 18