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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 32/96 |
§§: | EStG § 17 Abs. 2, EStG § 17 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1 |
Schlagwörter | Wesentliche Beteiligung, Nachträgliche Anschaffungskosten, Bürgschaft, Abzinsung, Nennwert |
Rechtsfrage: | Zur Höhe der AK einer wesentliche Beteiligung: Ist der nach Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftsverpflichtung eines Gesellschafters vereinbarte Vergleichsbetrag nur in abgezinster Höhe als nachträgl. AK i.S. des § 17 Abs. 2 u. 4 EStG oder -entsprechend den bilanzrechtlichen Grundsätzen- mit dem Nennwert zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 29.02.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 766/93 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1996 S. 1034 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.01.1999 |
Erledigungs-Az: | VIII R 32/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 58 45 |