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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 40/04 | 
| §§: | GrEStG § 8, GrEStG § 9 | 
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Erbbaurechtsvertrag, Bauerrichtungskosten, Einheitlicher Vertrag, Einheitliches Vertragswerk, Gegenleistung | 
| Rechtsfrage: | Erbbaurechtsvertrag - Bauerrichtungskosten - einheitliches Vertragswerk: Sind neben den Kosten für den Erwerb des Erbbaurechts an einem Grundstück auch die Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, weil ein einheitliches Vertragswerk vorliegt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 08.01.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 110/02 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 13 78 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 02.03.2006 | 
| Erledigungs-Az: | II R 40/04 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
