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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 59/01
§§: UmwStG § 20 Abs. 2, UmwStG § 20 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 2, HGB § 240 Abs. 1, HGB § 242 Abs. 1
Schlagwörter Einbringung, Kommanditanteil, Bewertungswahlrecht, Zeitpunkt
Rechtsfrage: Ist im Fall der Einbringung von Kommanditanteilen anlässlich der Sachgründung einer unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen AG das aus § 20 Abs. 2 UmwStG folgende Bewertungswahlrecht mit Bindung auch für ertragsteuerliche Zwecke bei der Erstellung des Eröffnungsinventars bzw. der Eröffnungsbilanz auszuüben mit der Folge, dass eine nachfolgende Änderung der Wahl nicht zulässig ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 18.09.2001
Vorinstanz/AZ: 12 K 4528/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 151
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 82 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.04.2003
Erledigungs-Az: I R 102/01
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an I. Senat - neues Aktenzeichen: I R 102/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 42 53