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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 57/06
§§: KStG § 8 b Abs. 3, KStG § 34 Abs. 7, KStG § 34 Abs. 1, KStG § 34 Abs. 2
Schlagwörter Halbeinkünfteverfahren, Anrechnungsverfahren, Ausland, Kapitalgesellschaft
Rechtsfrage: Findet die besondere Anwendungsregelung des § 34 Abs. 7 KStG in der im Jahr 2001 gültigen Fassung auch Anwendung, wenn es sich bei der ausschüttenden Gesellschaft, an der die Anteile bestehen, um eine ausländische Gesellschaft handelt, oder gilt in diesen Fällen die allgemeine Anwendungsregelung des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 KStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 29.09.2005
Vorinstanz/AZ: 6 K 2727/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 39 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.04.2009
Erledigungs-Az: I R 57/06
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den EuGH - BFH-Beschluss vom 4.4.2007 - I R 57/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 38 99, SIS 09 26 89